Der Steinbruch Gundelsheim

Fragen und Antworten
zum Genehmigungsverfahren.


Mehr als 50 Fragen aus Bürgerschaft und Verfahren, verständlich beantwortet.


21. Juli 2026

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Die Präsentationen zum Nachlesen

Präsentation arguplan
arguplan GmbH, Karlsruhe, 30.06.2026


Präsentation bws
bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 30.06.2026


Präsentation geon
geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden GmbH, Stuttgart, 30.06.2026

Infofilm

Daten & Fakten zum Erweiterungsantrag
bmk Gruppe/bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 15.09.2023

Die Links öffnen sich in einem neuen Tab.

1

Beteiligung

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Haben Sie die Naturschutzverbände eingebunden?

Ja. Schon bevor wir mit den Kartierungen begonnen haben, haben wir BUND, NABU und andere Naturschutzverbände eingeladen und waren gemeinsam im Gelände. Sie alle haben eine große Ortskenntnis und wir wollten wissen, was sie für wichtig halten und was wir kartieren sollen. Seitdem gab es immer wieder Gespräche und Einladungen, auch an die IG Wald und Wasser.

Chronologie der Gespräche →

Wie war der Gemeinderat in das Verfahren eingebunden?

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Vorhaben beschäftigt und uns 2018 an das Landratsamt verwiesen, um das Genehmigungsverfahren und den Untersuchungsumfang abzustimmen. Das haben wir getan. Das laufende Verfahren beim Landratsamt ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Über den Pachtvertrag entscheidet die Stadt. Dieser Prozess läuft parallel und ist noch offen.

Gibt es Gedanken an einen Bürgerentscheid?

Ob und wann es einen Bürgerentscheid gibt, entscheiden die Stadt Gundelsheim und ihre Gremien. Das ist nicht unsere Entscheidung. Die Stadt hat sich dazu geäußert.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →
2

Verfahren & Genehmigung

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Wann wird entschieden?

Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Heilbronn läuft. Die Unterlagen liegen seit dem 23. Juni bis zum 22. Juli 2026 zur Einsicht aus. Bürgerinnen und Bürger können bis zum 24. August 2026 Einwendungen einreichen, die am 24. November 2026 in einem öffentlichen Termin erörtert werden - wenn das Landratsamt diesen Termin ansetzt. Parallel verhandelt die Stadt Gundelsheim mit bws über einen weiteren Pachtvertrag. Beide Prozesse laufen unabhängig voneinander.

Warum wurden die Ablehnungen (2002, 2023) für die Erweiterung nicht von der Firma akzeptiert?

Wir respektieren beide Entscheidungswege und setzen uns über keinen hinweg. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt ist der gesetzlich vorgesehene Weg, um fachlich prüfen zu lassen, ob eine Erweiterung möglich ist. Über die Verpachtung der städtischen Flächen entscheidet allein die Stadt. Diese Entscheidung ist offen, und wir greifen ihr nicht vor.

Der Gemeinderat hat 2002 dem Restabbau und der Rekultivierung zugestimmt. Wieso akzeptiert bws diesen Beschluss von damals nicht?

Die Sitzungsprotokolle von 2002 enthalten keinen Beschluss zu einem Abbauende oder einer endgültigen Grenze. Endreliefgestaltung ist ein fachplanerischer Begriff und bezieht sich immer nur auf das jeweils beantragte Gebiet.

Ausführliche Begründung →

Warum akzeptiert bws nicht den Gemeinderatsbeschluss zur Nichtverpachtung der städtischen Flächen?

Über den Pachtvertrag entscheidet die Stadt, diese Entscheidung ist offen. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt ist ein davon getrennter, gesetzlich geregelter Prozess. Wir sind dem Verfahrensweg gefolgt, den der Ausschuss 2018 selbst vorgegeben hat. Jetzt steht die Entscheidung des Landratsamts an.

Zur Chronologie →

Warum wurde das Verfahren gemacht trotz Gemeinderatsbeschluss dagegen?

Das Verfahren lief bereits seit 2018, als es den Beschluss 2023 gab. Er erfolgte, ohne dass die damals noch unvollständigen Gutachten gewürdigt werden konnten.

Ist der nächste Gemeinderatsbeschluss zur Verpachtung verbindlich, oder kann dieser im Nachgang wieder geändert werden?

Ob und wie lange ein Gemeinderatsbeschluss bindet, ist eine kommunalrechtliche Frage. Darüber entscheidet allein die Stadt Gundelsheim, und sie hat dazu ausführlich Stellung genommen.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Was passiert, wenn der Gemeinderat der Erweiterung zustimmt und nach der gesetzlichen Frist erneut anders abstimmt?

Auch diese Frage zum Verfahren im Gemeinderat liegt bei der Stadt. Wir geben ihre Antwort unverändert wieder.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Wie ist das Szenario bei einer Ablehnung durch den Gemeinderat?

Natürlich würden wir eine Ablehnung bedauern, dazu stehen wir offen. Zugleich respektieren wir jede Entscheidung der Stadt. Wir sind seit Jahrzehnten Teil von Gundelsheim und möchten es auch bleiben. Uns liegt daran, auch weiterhin partnerschaftlich mit der Stadt zusammenzuarbeiten, unabhängig vom Ausgang.

Was, wenn die Stadt nicht verpachtet, trotz Genehmigung?

Ohne die städtischen Flächen gibt es keine Zufahrt zum Erweiterungsgebiet. Ein Abbau gegen den Willen der Stadt ist damit weder geplant noch möglich. Deshalb entscheidet die Stadt und wir respektieren diese Entscheidung.

Sind erteilte Genehmigungen widerrufbar, wenn neue Erkenntnisse auftreten?

Über Erteilung, Auflagen und einen möglichen Widerruf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entscheidet das Landratsamt Heilbronn als zuständige Behörde.

Entstehen gegenüber der Stadt Gundelsheim Schadensersatzansprüche, wenn bei einem Ende des Abbaus alte, bereits vor mehreren Jahrzehnten geschlossene Verträge nicht mehr erfüllt werden?

Diese Frage berührt vertragliche Beziehungen zwischen bws und der Stadt Gundelsheim. Wir haben sie an die Stadt weitergegeben, die dazu Stellung genommen hat.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Wie viele Gutachten gibt es? Sind sie unabhängig erstellt worden, und sind sie im Streitfall vor Gericht haltbar?

Es wurden Fachgutachten erstellt zu Raumordnung, Staub und Lärm, Hydrogeologie, Artenschutz, Gewässerökologie, Boden etc. Sie stammen von spezialisierten, unabhängigen Fachbüros. Alle Gutachten sind Teil der Antragsunterlagen, die vom Landratsamt geprüft und öffentlich ausgelegt wurden. Diese behördliche und öffentliche Prüfung stellt ihre fachliche Belastbarkeit sicher.

Was kostet das Genehmigungsverfahren?

Der Invest für das Genehmigungsverfahren beläuft sich auf einen siebenstelligen Betrag.

Wie viele neue Kiesgruben und Steinbruch-Erweiterungen wurden in den vergangenen 5 Jahren genehmigt, wie viele abgelehnt?

Diese Zahlen führen die verschiedenen Behörden.

3

Wasser

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Gefährdet der Steinbruch unser Trinkwasser?

Das war eine unserer wichtigsten Fragen. Deshalb haben wir einen aufwendigen Färbeversuch in Auftrag gegeben: Wir haben Farbstoff in den Boden der geplanten Erweiterungsfläche eingebracht und geprüft, ob er in den Waldwiesenquellen ankommt und nachweisbar ist. ➡️

Das Ergebnis: Das Wasser aus der geplanten Erweiterungsfläche kam nie bei den Waldwiesenquellen im Süden an. Es gibt keinen hydrogeologischen Zusammenhang. Der Gutachter Dr. Bernd Gaukler hat dieses Ergebnis im Genehmigungsverfahren vorgelegt.

Was passiert mit den Waldwiesenquellen?

Die Waldwiesenquellen liefern eine sehr gute Wasserqualität. Sie tragen einen Teil zur Gundelsheimer Trinkwasserversorgung bei. Wir haben uns für den zukünftigen Abbau verpflichtet: Wir unterstützen das Monitoring der Quellen. Wenn es trotz aller Gutachten zu einer Beeinträchtigung kommen sollte, tragen wir die Kosten für alle notwendigen Maßnahmen.

Liefern die Waldwiesenquellen nun 15 oder 3,3 Prozent des Wassers?

Laut hydrogeologischem Gutachten liefern die Waldwiesenquellen zusammen etwa 11 bis 15 Prozent des Rohwassers. Die einzige Quelle, die derzeit in Betrieb ist und zugleich von der geplanten Erweiterungsfläche theoretisch berührt werden könnte, trägt 3,3 Prozent bei. Das Rohwasser wird vor der Einspeisung ins Netz aufbereitet.

Waldwiesenquellen: Differenz zwischen Landesamt und geon zu quantitativen und qualitativen Auswirkungen. Bitte um Auflösung.

Diese Frage betrifft eine fachliche Detailbewertung im laufenden Genehmigungsverfahren, zu der noch eine Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde aussteht. Sobald diese vorliegt, ergänzen wir hier die ausführliche fachliche Antwort.

Warum versickern/versiegen die Waldwiesenquellen durch die Erweiterungsmaßnahmen nicht?

Durch Bohrungen und den Markierungsversuch ist nachgewiesen, dass das Sickerwasser aus dem Erweiterungsbereich nicht der Waldwiesenquelle zufließt. Ein Versiegen der Quellen durch die Erweiterung ist damit ausgeschlossen.

Ausführliche Begründung →

Warum tritt Wasser aus der Steinbruchwand aus?

Das Wasser kommt aus oberflächennahen Keuperschichten. Das Austreten dieses Wassers ist seit Bestehen des Steinbruchs bekannt und wird mit wasserrechtlicher Genehmigung genutzt. Die Waldwiesenquellen werden von tiefer liegendem Muschelkalkwasser gespeist, das aufgrund der geologischen Tektonik einen anderen Fließweg nimmt.

Die Quellen werden nicht einzeln erfasst. Wie kann das Wasser bilanziert werden?

Die Gesamtschüttung wird am Wasserwerk erfasst. Eine getrennte Erfassung WW II und III erfolgt nicht. Im Rahmen des Untersuchungsprogramms wurden von geon die Anteile der beiden Quellen einzeln gemessen: Das Verhältnis liegt bei einem Drittel (WWQ II) zu zwei Dritteln (WWQ III) und deckt sich mit den Daten aus der vorliegenden Literatur.

Ausführliche Begründung →

War der Brunnenbach früher durchgehend wasserführend und ist er durch den Steinbruch trockengefallen?

Das abschnittsweise Trockenfallen von Wasserläufen ist eine natürliche Eigenheit dieser Karstlandschaft. Wasser versickert an Klüften und Spalten, die Täler fallen dadurch stellenweise trocken. Für z.B. Brunnenbach- und Anbachtal ist dieses Phänomen bereits 1904 in einer geologischen Dissertation beschrieben worden.

Ausführliche Begründung →

Wie können nicht erschlossene Quellfassungen als Notwasser bezeichnet werden?

Eine Notwasserversorgung ist ein eigenes Netz von Wasserfassungen für Not- und Katastrophenfälle, unabhängig von der regulären Versorgung. Für Gundelsheim zählen dazu die Waldwiesenquellen und die Fassungen Bachenau I und II – die Fassung Rot wegen Qualitätsproblemen nicht.

Ausführliche Begründung →

Notwasserversorgung: Warum wird der Brunnen Tiefenbach nicht berücksichtigt?

Die Fassungen Tiefenbach wurden von der Stadt nicht als Teil der Notwasserversorgung benannt und daher nicht untersucht. bws hat geon inzwischen mit einer Bestandsaufnahme beauftragt. Ein Anschluss an das System Wasserwerk Kernstadt ist aus Höhengründen nicht über eine Freispiegelleitung möglich.

Ausführliche Begründung →

Steht die Quelle Bachenau zur Verfügung?

Die Quellen Bachenau I und II sind nach Prüfung durch das Fachbüro geon für die Notwasserversorgung geeignet. Für eine Einbindung wären allerdings umfangreiche Planungs- und Bauarbeiten nötig, und aus Naturschutzgründen ist nur eine teilweise Nutzung möglich.

Ausführliche Begründung →

Woher weiß die bws, dass die Wassermenge aus Wert I + II für Gundelsheim ausreicht?

Die Leistungsfähigkeit der beiden Tiefbrunnen Wert wurde bei ihrer Erstellung gemessen und liegt unter anderem auch der wasserrechtlichen Genehmigung zugrunde. Die zulässigen Entnahmemengen liegen deutlich über dem Bedarf der Stadt und werden bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Ausführliche Begründung →

Was sagen Sie Gundelsheimern, die Angst ums Wasser haben?

Wir nehmen diese Sorge ernst, Wasservorkommen sind wichtig und werden immer wichtiger. Deshalb haben wir das Thema sehr gründlich untersucht mit Bohrungen, Markierungsversuchen, umfangreichen Kartierungen und Laboranalytik. Das Ergebnis: Der Steinbruch hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Schüttung der Waldwiesenquellen und die frühere Quelle WW I lässt sich bei Bedarf wieder aktivieren.

Wer war der Auftraggeber der Markierungsstudie?

Auftraggeber war bws, erstellt wurde sie durch das Büro geon, Dr. Bernd Gaukler und Frau Teja Keršmanc Kraft. Die Planung und Ausführung wurde eng mit der Unteren Wasserbehörde, Landratsamt Heilbronn, abgestimmt.

Wer kann ein Wasserschutzgebiet auflösen?

Die Festsetzung und Aufhebung von Wasserschutzgebieten erfolgt durch die Obere Wasserbehörde (im vorliegenden Fall das Regierungspräsidium Stuttgart) unter fachlicher Zuarbeit des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB).

Ausführliche Begründung →

Welche Klassen von Wasserschutzgebieten gibt es?

Gemäß Wassergesetz wird zwischen Trinkwasser- und Heil- und Mineralwasserschutzgebieten unterschieden. Diese Schutzgebiete werden hinsichtlich der Schutzbedürfnisse in verschiedene Zonen eingeteilt. Bei den Heil- und Mineralwasserschutzgebieten sind das die Kernzone, Innenzone und Außenzone, bei den Wasserschutzgebieten Zone I, II und III, ggf. III a und III b.

Ausführliche Begründung →

Wenn durch die Steinbrucherweiterung bei der Wasserversorgung in Gundelsheim Mehrkosten anfallen sollten, wer trägt die Kosten?

Sollten nachweislich aufgrund der Steinbrucherweiterung Mehrkosten anfallen, so übernimmt diese die bws.

4

Wald, Naturschutz & Klima

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Zehn Hektar Wald – ist das nicht zu viel?

Ein Steinbruch ist ein erheblicher Eingriff in die Natur, das nehmen wir grundsätzlich ernst. Wir haben eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben, die gesetzlich nicht vorgeschrieben gewesen wäre. Wir pflanzen mehr als 150.000 Bäume auf der bereits rekultivierten Fläche. Wir setzen dabei auf Arten, die dem Klimawandel besser standhalten als der derzeitige Bestandswald.

Was wird aus dem Wald, der jetzt dort steht?

Der Eingriff erfolgt abschnittsweise über 20 Jahre Abbauzeit. Die Rekultivierung beginnt, bevor der Abbau endet. Die Forstwirtschaftsverwaltung ist in die Planung eingebunden.

Für Zielarten (Tiere): Wie wird die Anzahl der Nistkästen und Schutzräume berechnet?

Die Zahl richtet sich nach den Habitatbäumen, die vor dem Eingriff erfasst werden. Der Ausgleich erfolgt mindestens im Umfang der beanspruchten Strukturen. Für Fledermäuse ist die vierfache Anzahl an Kästen vorgesehen. Die genauen Zahlen für Vögel und Haselmäuse werden vor dem Eingriff mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.

Ausführliche Erläuterung →

Wie ist das Thema wertvoller Baumbestand zu bewerten?

Auf der ursprünglich vorgesehenen Fläche steht ein alter Baumbestand mit rund 180 Jahre alten Eichen. Das damals zuständige Forstamt bewertete ihn als besonders wertvoll und fragte an, stattdessen auf eine Fläche mit jüngerem Bestand auszuweichen. Diesem Wunsch ist bws nachgekommen. Der Flächentausch wurde von der Raumordnungsbehörde positiv beurteilt.

Ausführliche Erläuterung →

Warum sind die Gabäcker-Flächen als Ausgleichsflächen vorgesehen? Sie waren 2002 schon Bestandteil der Ausgleichsflächen – ist eine doppelte Bewertung zulässig? Gibt es einen anderen Grund?

Eine doppelte Anrechnung findet nicht statt. Die Aufforstung im Gewann Gabäcker taucht in der Bilanz auf, weil sich die Wiederaufforstung verzögert hat und sie nun unter strengeren Bedingungen weitergeführt wird.

Wo finden die Ausgleichs-Aufforstungen statt?

In Gundelsheim wurden mehrere Flächen aufgeforstet. bws würde die Ausgleichsleistungen gerne bevorzugt in Gundelsheim erbringen. Weil geeignete Flächen knapp sind, müssen einige Aufforstungen aber außerhalb des Gemeindegebiets erfolgen, vorgeschrieben sind sie im selben oder im nächstgelegenen Naturraum. Hier sucht bws weiter nach geeigneten Flächen.

Wie kann man dafür sorgen, dass Ausgleichsmaßnahmen in Gundelsheim stattfinden?

bws würde die Ausgleichsleistungen gerne bevorzugt in Gundelsheim erbringen, sofern hier geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Aber eine rechtliche Pflicht, den Ausgleich auf Gundelsheimer Gemarkung zu erbringen, gibt es nicht. Die zulässigen Suchräume richten sich nach den Naturräumen.

Ausführliche Erläuterung →

Thema „Endreliefgestaltung“: Was versteht man darunter?

Gemeint ist die Geländeoberfläche nach Abschluss der Rekultivierung. Jeder Rekultivierungsplan stellt einen solchen Endzustand für die bestehende Grube samt beantragter Erweiterung dar. Weitergehende Erweiterungsabsichten dürfen darin nicht vorweggenommen werden. Ein späterer, angepasster Rekultivierungsplan bleibt möglich.

Ausführliche Erläuterung →

Hat der Steinbruch klimatische Auswirkungen auf Gundelsheim?

Nein, es gibt keinen relevanten Einfluss auf das Klima in Gundelsheim oder den umliegenden Orten. Es ist keine für das Siedlungsklima wichtige Frisch- oder Kaltluftabflussbahn betroffen. Die beanspruchte Waldfläche ist im Verhältnis zum umgebenden Wald gering, und rekultivierte Flächen werden fortlaufend wieder bewaldet.

Ausführliche Erläuterung →
5

Standort & Rohstoffvorkommen

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Ist es möglich, die Lieferradien der weiteren bws/bmk-Standorte zu erweitern?

Andere Standorte könnten die Region theoretisch mitversorgen, aber nur über deutlich längere Wege. Das widerspricht dem Grundgedanken einer regionalen Rohstoffversorgung mit kurzen Transportwegen. Die Nähe des Steinbruchs zum Abnehmergebiet ist genau der Vorteil, der bei einer Verlagerung verloren ginge.

Was ist mit dem Werk Dallau? Kann der Standort für den Abbau wieder aktiviert werden?

Selbst wenn dieser Standort aktiviert werden könnte, zieht sich ein Genehmigungsverfahren bekanntlich über viele Jahre, zudem mit unsicherem Ergebnis.

Wurde eine Fläche nach Norden Richtung Augstberg in Betracht gezogen, oder wurde dies aufgrund der Dolinenvorkommen nicht erwogen? Hat Grundwasser inzwischen keine höhere Bedeutung als diese Dolinen?

bws hat die Flächen beantragt, die der Regionalplan 2020 als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung ausweist. Eine Antragstellung Richtung Norden (und Süden) wurde wegen Einwänden der Forstverwaltung verworfen.

Ausführliche Erläuterung →

Nach welchen Parametern wird festgestellt, dass sich ein Gebiet zum Abbau wirtschaftlich eignet?

Ausschlaggebend ist die geologische Situation. Neben offenen Steinbruchwänden, Rohstoffbohrungen und geomorphologischen Kartierungen liefern vor allem geologische Karten einen Überblick über die großräumige Situation.

6

Rohstoff & regionale Wirtschaft

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Wozu braucht die Region den Schotter aus Gundelsheim?

Schotter ist ein Rohstoff, den man für Straßen, Radwege, Gebäude, Tiefbau benötigt. Unsere Geschäftspartner sind in erster Linie Bau- und Baustoffunter- nehmen, die damit Gemeinden, Privatleute und Unternehmen in der Region versorgen. Der Steinbruch Gundelsheim beliefert ein Gebiet von Neckarsulm bis Mosbach. Wenn hier kein Schotter mehr abgebaut wird, muss er von weiter her angeliefert werden – mit mehr Transporten, mehr Emissionen und höheren Kosten.

Weite Wege

Es gibt andere Steinbrüche, doch die sind nicht in direkter Nachbarschaft.

Was bedeutet der Steinbruch für Gundelsheim wirtschaftlich?

bws gehört zu den größten Gewerbesteuerzahlern der Stadt. Hinzu kommen Pachtzahlungen für das städtische Gelände. Diese Einnahmen sind für einen Haushalt in der Größe Gundelsheims nicht nebensächlich. Außerdem übernehmen wir nach klar definierten Kriterien Erdaushub der Stadt.

Was bieten wir der Stadt an?

Wir sind seit Jahrzehnten Teil dieser Stadt. Das soll so bleiben. Wir wollen das durch eine verlässliche, langfristige Vereinbarung sichern. Die Gespräche darüber laufen.

Plant bws nach dieser Erweiterung weitere Schritte?

Ob und welche weiteren Schritte nach einer möglichen Erweiterung folgen, liegt nicht in der alleinigen Entscheidung von bws. Jeder weitere Schritt erfordert ein neues Genehmigungsverfahren beim Landratsamt und eine neue Entscheidung der Stadt Gundelsheim über den Pachtvertrag. Das ist der gesetzlich vorgesehene Weg, und daran ändert sich nichts.

Können Primärrohstoffe wie Muschelkalkstein durch Recycling-Baustoffe ersetzt werden?

Nicht vollständig. Die Substitutionsquote des gesamten Bedarfs an Gesteinskörnungen wie Sand, Kies und Kalkstein durch aufbereitete mineralische Bauabfälle liegt in Deutschland bei etwa 13 %. Hierbei erreicht die Verwertungsquote mineralischer Bauabfälle etwa 90 %. Eine deutlich höhere Substitutionsquote als die rund 13 % ist also nicht möglich.

Wie hoch sind die finanziellen Einbußen für die Stadt Gundelsheim, wenn im Steinbruch nicht mehr abgebaut wird?

Die Laufzeit des Pachtvertrages endet am 31.12.2030. Bis dahin bleiben die vertraglichen Grundlagen unverändert. Sollte danach kein Abbau mehr erfolgen, erhält die Stadt weiterhin den Einbauzins. Mögliche Auswirkungen auf andere Positionen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös quantifizieren.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer von bws?

Antwort folgt.

Sind aus den im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanzen der bws Zahlen zum Steinbruch Gundelsheim ersichtlich?

Nein, lediglich die der Komplementär-GmbH.

Womit wird im Steinbruch mehr Geld verdient – mit dem Abbau oder mit der Verfüllung?

Der Steinbruch ist ein Rohstoffbetrieb, sein Zweck ist die Gewinnung von Gestein für die Region. Damit verdient er sein Geld. Die Verfüllung mit unbelastetem Erdaushub ist eine Genehmigungsauflage der fachgerechten Rekultivierung, nicht der eigentliche Geschäfts- und Verdienstzweck.

7

Betrieb & Arbeitsplätze

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Wenn es keine Genehmigung gibt: Wird dann mit Material von außen weitergearbeitet?

Ja. Wir würden auch ohne Rohstoffabbau vor Ort versuchen, den Standort wirtschaftlich zu betreiben.

Wie lange dauert die Verfüllung ohne eine Erweiterung?

Der Pachtvertrag endet am 31.12.2030. Ob eine vollständige Verfüllung bis dahin möglich ist, lässt sich derzeit nicht seriös abschätzen.

Wie geht der Betrieb im Steinbruch weiter, wenn keine Neuerschließung genehmigt wird?

Der Pachtvertrag läuft bis zum 31.12.2030, bis dahin würde die Verfüllung weitergehen. Die Aufbereitung selbst würde in ggf. deutlich geringerem Umfang mit von außen zugeführten Primär- und Sekundärrohstoffen weiterlaufen.

Wie viele Arbeitsplätze gibt es am Standort?

Am Standort Gundelsheim beschäftigt bws rund 20 Personen.

Wie viele Mitarbeiter braucht man zum Verfüllen?

Je nach Anlieferungsintensität 3, gegebenenfalls 4 Mitarbeiter vor Ort, zuzüglich der Kolleginnen/Kollegen, die zuvor prüfen, ob das vorgesehene Fremdmaterial genehmigungsrechtlich für die Verfüllung geeignet ist.

Wie hoch ist der unmittelbare Arbeitsplatzverlust bei Ablehnung?

Das hängt davon ab, wie wirtschaftlich sich die Aufbereitung der von außen zugeführten Materialien betreiben lässt.

Wie lange bleiben die Arbeitsplätze ohne Abbau erhalten?

Das hängt davon ab, wie wirtschaftlich sich die Aufbereitung der von außen zugeführten Materialien betreiben lässt.

8

Verkehr & Zufahrt

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Wer ist verantwortlich für die Planung und Regelung der Zufahrtsstraße?

Die Zufahrt führt über die Burghalde, eine öffentliche Straße. Zuständig für Planung und Regelung ist die Stadt beziehungsweise die Straßenverkehrsbehörde. bws nutzt die Straße für den Betrieb. Die Einzelheiten zur Zuständigkeit hat die Stadt dargelegt.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Befahrung der Zufahrtsstraße: Gibt es eine Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung?

Für Geschwindigkeitskontrollen auf öffentlichen Straßen ist die zuständige Behörde verantwortlich, nicht bws. Unsere eigenen Fahrerinnen und Fahrer sowie auch jene der Fremdspeditionen sind ausdrücklich angehalten, die Tempovorgaben einzuhalten und Rücksicht auf Anwohner zu nehmen.

Warum hat die Stadt abgelehnt, dass die Firma bws/bmk die Straße richtet?

Das Angebot zur Instandsetzung kam von unserer Seite. Wir wollten Verantwortung für eine Straße übernehmen, die wir nutzen. Über die Annahme entscheidet die Stadt, und sie hat die rechtlichen Gründe für ihre Entscheidung dargelegt.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Ist eine Verbesserung des Zustands der Straße vorgesehen?

Über Ausbau und Verbesserung der Straße entscheidet die Stadt. bws hat angeboten, sich an der Instandsetzung zu beteiligen. Dieses Angebot steht weiterhin. Wie die Stadt die Sanierung einordnet, lesen Sie in ihrer Stellungnahme.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Beteiligt sich die bws an der Restaurierung der Zufahrtsstraße?

Ja. Wir haben der Stadt angeboten, uns an den Kosten einer Instandsetzung zu beteiligen. Über die Annahme entscheidet die Stadt. Warum das Angebot in dieser Form bisher nicht umgesetzt werden konnte, hat die Stadt dargelegt.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Warum wurde der Straßenschaden vor dem Durchlass nicht fachgerecht repariert?

Der Zustand und die Reparatur dieser Straße liegen in der Verantwortung der Stadt. Wir geben ihre Antwort wieder.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Welche Erhaltungsmaßnahmen sind für die Straße Burghalde vorgesehen und wie wird das finanziert?

Bau, Unterhalt und Finanzierung der Straße liegen bei der Stadt. Fragen dazu beantwortet die Stadtverwaltung.

Stellungnahme der Stadt Gundelsheim →

Bei einer Schließung des Steinbruchs: Von welcher Mehrbelastung im Verkehr sprechen wir bezogen auf die Region?

Wenn in Gundelsheim kein Gestein mehr gewonnen wird, muss der Bedarf der Region aus weiter entfernten Steinbrüchen gedeckt werden. Das bedeutet längere Transportwege, mehr Lkw-Fahrten und höhere Emissionen. Die konkrete Größenordnung hängt von den Liefermengen ab, dazu ergänzen wir belastbare Zahlen.

Wie hoch ist die Lkw-Mehrbelastung durch die Zufuhr von Gestein von außerhalb, wenn im Steinbruch nicht mehr abgebaut wird?

Wenn in Gundelsheim kein Gestein mehr gewonnen wird, muss der Bedarf der Region aus weiter entfernten Steinbrüchen gedeckt werden. Das bedeutet längere Transportwege, mehr Lkw-Fahrten und höhere Emissionen. Die konkrete Größenordnung hängt von den Liefermengen ab, dazu ergänzen wir belastbare Zahlen.

9

Kommunikation & Sonstiges

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Warum wurde Frau Schwedler hier so vorgeführt?

Es ist sehr schade und keinesfalls gewollt, dass unsere Begrüßung von Frau Schwedler als negativ empfunden wurde. Wir haben Frau Schwedler ausdrücklich zu unserem Info-Abend willkommen geheißen und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass wir uns gewünscht hätten, dass die GMP Geotechnik vor ihrem Auftritt eine Woche zuvor bei SPD und IG Wald und Wasser auf uns zugekommen wäre. Zwischenzeitlich haben wir ein Treffen vereinbart.

Warum wurde der Imagefilm zurückgezogen?

Der Film wurde nicht zurückgezogen. Er war und ist jederzeit abrufbar unter youtube.com/watch?v=Hd_biwz9J_Y.

Wofür steht arguplan?

Argumente und Plan.

Ein Steinbruch verändert eine Landschaft. Das ist ein erheblicher Eingriff, wir nehmen ihn nicht auf die leichte Schulter. Aber wir stehen dafür gerade, mit Verantwortungsbewusstsein, mit Zahlen, Fakten und mit unserem Namen.

Baptist Schneider

Geschäftsführer bws Steinbruchbetriebe

Weitere Informationen

Die Präsentationen zum Nachlesen

Präsentation arguplan
arguplan GmbH, Karlsruhe, 30.06.2026


Präsentation bws
bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 30.06.2026


Präsentation geon
geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden GmbH, Stuttgart, 30.06.2026

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bmk Gruppe/bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 15.09.2023

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bws
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