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Ausführliche Erläuterung

Für Zielarten (Tiere): Wie wird die Anzahl der Nistkästen und Schutzräume berechnet?

Die folgende fachliche Erläuterung stammt von Dr. Stephan Zimmer (arguplan GmbH, Karlsruhe), der das Erweiterungsvorhaben und die Fachgutachten koordiniert:

Bei den Kartierterminen wurden die vorhandenen Habitatbäume nach Anzahl und Lage erfasst. Der Ausgleich erfolgt vorgezogen, das heißt vor dem Holzeinschlag auf der Erweiterungsfläche, und mindestens in der Anzahl der beanspruchten Habitatstrukturen. Für die Fledermäuse sieht bws entsprechend der Empfehlung des Gutachters die vierfache Anzahl an Fledermauskästen als Ersatz vor, um die Habitatbedingungen im Umfeld des Steinbruchs zu verbessern. Die Anzahl der Vogelnistkästen und der Haselmaus-Kobel wird ebenfalls rechtzeitig vor dem Eingriff zwischen den Gutachtern und der Naturschutzbehörde abgestimmt.

Zusätzlich hat bws angeboten, im Umfeld des Steinbruchs weitere Habitatbäume zu identifizieren und über vertragliche Regelungen mit den Waldeigentümern aus der Nutzung zu nehmen. Diese sollen nach dem Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg zu Habitatbaumgruppen entwickelt werden.

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