Die Stadt Gundelsheim nimmt wie folgt Stellung:
Da die Verpachtung der weiteren Flächen von großem öffentlichem Interesse ist, könnte es sinnvoll sein, die Entscheidung darüber in die Hände der Bürgerschaft zu legen. Sollte die Verwaltung den Vorschlag für einen Bürgerentscheid zur Abstimmung stellen, würde dafür eine qualifizierte Mehrheit im Gemeinderat notwendig sein.
Der richtige Zeitpunkt für diese Entscheidung wäre nach einer Erteilung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu den Erweiterungsflächen durch das Landratsamt Heilbronn. Sollte der Antrag negativ beschieden werden, wäre die Verpachtung entsprechend hinfällig und ein Bürgerentscheid nicht mehr notwendig.
Die Frage nach einem Bürgerentscheid wird nicht vor dem kommenden Jahr zu entscheiden sein.
(Auszug aus der Sitzungsvorlage vom 17.06.2026)
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