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Ausführliche Begründung

Warum versickern/versiegen die Waldwiesenquellen durch die Erweiterungsmaßnahmen nicht?

Die folgende fachliche Erläuterung stammt von Hydrogeologe Dr. Bernd Gaukler (geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden mbH):

Durch den Erweiterungsbereich des Steinbruchs Gundelsheim werden Teilbereiche der Zone III des Wasserschutzgebiets der Waldwiesenquellen betroffen. Auf Grund der Lage der Waldwiesenquelle II (Brunnenbachtal, Hangseite in Richtung Erweiterungsbereich) und der Waldwiesenquelle III (Brunnenbachtal, Hangseite gegenüber dem Erweiterungsbereich) ist auf Grundlage dieser Einzugsgebietsprognose allenfalls die Waldwiesenquelle II betroffen – wobei nicht das gesamte Einzugsgebiet durch den Erweiterungsbereich betroffen ist. Somit kann auf Grundlage der Betroffenheiten im ausgewiesenen Schutzgebiet nur die Waldwiesenquelle II eine partielle Einbuße in der Schüttungsmenge erfahren.

Durch die durchgeführten Bohrerkundungen und den durchgeführten Markierungsversuch wurde zudem nachgewiesen, dass das für die Quellschüttung WW II ursächlich verantwortliche schwebende Grundwasserstockwerk im geplanten Erweiterungsbereich nicht ausgebildet ist und das im geplanten Erweiterungsbereich anfallende Sickerwasser (Grundwasserneubildung) nicht der Waldwiesenquelle II zufließt. Daher kann ein Versiegen der Waldwiesenquellen im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung ausgeschlossen werden.

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