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Stellungnahme der Stadt Gundelsheim

Wer ist verantwortlich für die Planung und Regelung der Zufahrtsstraße?

Gilt auch für: „Ist eine Verbesserung des Zustands der Straße vorgesehen?"

Die Stadt Gundelsheim nimmt wie folgt Stellung:

Zuständigkeit

Für die Planung bzw. den Ausbau ist die Stadt Gundelsheim zuständig.

Die Burghalde ist eine öffentliche Straße nach Straßenverkehrsordnung und die Zuständigkeit für Regelungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Heilbronn.

Verbesserung des Straßenzustands

Siehe oben.

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