Die Stadt Gundelsheim nimmt wie folgt Stellung:
Zuständigkeit
Für die Planung bzw. den Ausbau ist die Stadt Gundelsheim zuständig.
Die Burghalde ist eine öffentliche Straße nach Straßenverkehrsordnung und die Zuständigkeit für Regelungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Heilbronn.
Verbesserung des Straßenzustands
Siehe oben.
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