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Stellungnahme der Stadt Gundelsheim

Entstehen gegenüber der Stadt Gundelsheim Schadensersatzansprüche, wenn bei einem Ende des Abbaus im Steinbruch alte, bereits vor mehreren Jahrzehnten geschlossene Verträge nicht mehr erfüllt werden?

Die Stadt Gundelsheim nimmt wie folgt Stellung:

Die Stadt Gundelsheim ist grundsätzlich ein verlässlicher Partner und hält Verträge ein. Diese Frage lässt sich nach aktuellem Kenntnisstand nicht beantworten. Sollte diese Situation eintreten, wird dies mit Blick auf alle dann geltenden Rahmenbedingungen juristisch zu prüfen sein.

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