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Ausführliche Erläuterung

Wie kann man dafür sorgen, dass Ausgleichsmaßnahmen in Gundelsheim stattfinden?

Die folgende fachliche Erläuterung stammt von Dr. Stephan Zimmer (arguplan GmbH, Karlsruhe), der das Erweiterungsvorhaben und die Fachgutachten koordiniert:

Sowohl die forst- als auch die naturschutzrechtlich zulässigen Suchräume für Kompensationsmaßnahmen orientieren sich an der Abgrenzung der Naturräume dritter Ordnung. Eine rechtliche Verpflichtung, den Ausgleich auf derselben Gemarkung zu erbringen, besteht nicht. bws würde sämtliche Ausgleichsleistungen vorzugsweise auf Gemarkung Gundelsheim erbringen, sofern hier geeignete Maßnahmenflächen zur Verfügung stünden.

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