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Ausführliche Begründung

Welche Klassen von Wasserschutzgebieten gibt es?

Gemäß Wassergesetz wird zwischen Trinkwasser- und Heil- und Mineralwasserschutzgebieten unterschieden. Diese Schutzgebiete werden hinsichtlich der Schutzbedürfnisse in verschiedene Zonen eingeteilt. Bei den Heil- und Mineralwasserschutzgebieten sind das die Kernzone, Innenzone und Außenzone, bei den Wasserschutzgebieten Zone I, II und III, ggf. III a und III b.

Die folgende fachliche Erläuterung stammt von Hydrogeologe Dr. Bernd Gaukler (geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden mbH):

Beim vorliegenden Trinkwasserschutzgebiet (Waldwiesenquellen) ist das die Zone I (Fassungsbereich – 20 × 20 m, meistens eingezäunt), Zone II (engere Schutzzone – Bereich, in dem das Wasser bis zu 50 Tage benötigt, um zur Fassung zu gelangen) und Zone III (weitere Schutzzone, oft noch unterteilt in Zone IIIa und IIIb). Die Zone IIIa stellt die Fläche dar, die für die Grundwasserneubildung für die genehmigten Entnahmemengen erforderlich ist. Die Zone IIIb stellt die gesamte Einzugsgebietsfläche bis zur oberirdischen Wasserscheide dar. Für diese Zonen gibt es unterschiedliche Schutzbedürfnisse, die im Verbotskatalog der Schutzgebietsausweisung/-verordnung aufgelistet sind.

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