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Ausführliche Begründung

Steht die Quelle Bachenau zur Verfügung?

Die folgende fachliche Erläuterung stammt von Hydrogeologe Dr. Bernd Gaukler (geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden mbH):

Die Quellfassungen Bachenau I und II wurden durch geon im Auftrag der bws hinsichtlich Schüttungsmengen, Wasserqualität und baulichem Zustand der Fassungsanlagen überprüft. Hierbei ist festzustellen, dass die beiden Quellfassungen hinsichtlich der genannten Eigenschaften dazu in der Lage sind, in das Notwasserversorgungssystem eingebunden zu werden.

Für die Einbindung in die Trinkwasserversorgung sind jedoch umfangreiche Planungs- und Bauleistungen erforderlich (Ausweisung Wasserschutzgebiet, wasserrechtlicher Entnahmeantrag, Schutz der Fassungsanlagen durch Umzäunungen, Anschluss der Quellfassungen über eine Freispiegelleitung an die Zuleitung Quelle Rot zum Wasserwerk Gundelsheim). Weiterhin ist festzustellen, dass die Quellwässer eine wesentliche Lebensgrundlage der Fauna und Flora des naturschutzrechtlich geschützten Gewässersaums des Lohgrabens darstellen und daher schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nur eine partielle Nutzung der Quellwässer möglich wäre.

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