Die Stadt Gundelsheim nimmt wie folgt Stellung:
Sollten bei einem Thema neue Erkenntnisse oder Informationen vorliegen, besteht jederzeit die Möglichkeit, dies auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu nehmen. Ein neuer Beschluss könnte dann einen älteren Beschluss ersetzen.
Des Weiteren können Gemeinderatsbeschlüsse durch ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid (§21 GemO) geändert werden.
Dem entgegen steht jedoch, dass abgeschlossene/gültige privatrechtliche Verträge (wie z.B. ein Pachtvertrag) gelten. Die dort getroffenen Regelungen müssen eingehalten werden. Ein GR-Beschluss sowie ein Bürgerentscheid dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
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