bws hat für die Erweiterung die Flächen beantragt, die der Regionalplan 2020 des Regionalverbands Heilbronn-Franken als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung ausweist. Innerhalb dieser Kulisse wurde der Zuschnitt auf Wunsch des Forstamts geändert, um einen sehr alten Baumbestand zu schonen.
Eine Ausweisung nach Norden Richtung Augstberg wurde nach unserem Kenntnisstand aufgrund von Einwänden der Forstverwaltung zu den dortigen Dolinenvorkommen verworfen. Ebenso wurde eine Erweiterung nach Süden nicht weiterverfolgt, unter anderem wegen der Einsehbarkeit von der Bundesstraße. Maßgeblich für die Standortwahl waren also die regionalplanerische Ausweisung und die Einwände der zuständigen Fachbehörden, nicht eine eigene Rangfolge von bws.
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