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Ausführliche Begründung

Wie können nicht erschlossene Quellfassungen als Notwasser bezeichnet werden?

Die folgende fachliche Erläuterung stammt von Hydrogeologe Dr. Bernd Gaukler (geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden mbH):

Eine Notwasserversorgung stellt ein von der regulären Trinkwasserversorgung eines Versorgungsgebietes unabhängiges Netz von Wasserfassungen dar, das in Not- und Katastrophenzeiten für die Notversorgung herangezogen werden kann, wenn aus den regulären Wasserfassungen kein Wasser mehr bezogen werden kann.

Hierfür werden u. a. ehemalige, nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzte Fassungsanlagen genutzt, die eine entsprechende Schüttung und Qualität aufweisen müssen. Für die Stadt Gundelsheim werden hierfür die Waldwiesenquellen und die Quellfassungen Bachenau I und II derzeit herangezogen. Die Quellfassung Rot ist auf Grund von Qualitätsproblemen hierfür nicht vorgesehen.

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