Die folgende fachliche Erläuterung stammt von Dr. Stephan Zimmer (arguplan GmbH, Karlsruhe), der das Erweiterungsvorhaben und die Fachgutachten koordiniert:
Bei „Endreliefgestaltung“ handelt es sich nicht um einen feststehenden Fachbegriff im Planungs- oder Genehmigungsrecht. Der Planer wollte damit ausdrücken, wie sich das Relief, also die Geländeoberfläche im Steinbruchgelände, nach Abschluss der Rekultivierungsarbeiten darstellt.
Bei Erweiterungsplanungen ist es generell üblich, dass der vorzulegende Rekultivierungsplan den Endzustand für die bestehende Grube zusammen mit der beantragten Erweiterungsfläche darstellt. Weitergehende Erweiterungsabsichten dürfen dabei nicht berücksichtigt und planerisch vorweggenommen werden. Somit enthält jeder Rekultivierungsplan die Darstellung eines Endreliefs, ohne dass damit ausgeschlossen wäre, dass später eine an neue Erkenntnisse oder neue Abbauflächen angepasste Änderungsplanung zur Genehmigung beantragt wird.
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