Fragen und Antworten
zum Genehmigungsverfahren.
Mehr als 50 Fragen aus Bürgerschaft und Verfahren, verständlich beantwortet.
21. Juli 2026
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Die Präsentationen zum Nachlesen
Präsentation arguplan
arguplan GmbH, Karlsruhe, 30.06.2026
Präsentation bws
bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 30.06.2026
Präsentation geon
geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden GmbH, Stuttgart, 30.06.2026
Infofilm
Daten & Fakten zum Erweiterungsantrag
bmk Gruppe/bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 15.09.2023
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Beteiligung
← Zurück zum InhaltsverzeichnisJa. Schon bevor wir mit den Kartierungen begonnen haben, haben wir BUND, NABU und andere Naturschutzverbände eingeladen und waren gemeinsam im Gelände. Sie alle haben eine große Ortskenntnis und wir wollten wissen, was sie für wichtig halten und was wir kartieren sollen. Seitdem gab es immer wieder Gespräche und Einladungen, auch an die IG Wald und Wasser.
Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Vorhaben beschäftigt und uns 2018 an das Landratsamt verwiesen, um das Genehmigungsverfahren und den Untersuchungsumfang abzustimmen. Das haben wir getan. Das laufende Verfahren beim Landratsamt ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Über den Pachtvertrag entscheidet die Stadt. Dieser Prozess läuft parallel und ist noch offen.
Ob und wann es einen Bürgerentscheid gibt, entscheiden die Stadt Gundelsheim und ihre Gremien. Das ist nicht unsere Entscheidung. Die Stadt hat sich dazu geäußert.
Verfahren & Genehmigung
← Zurück zum InhaltsverzeichnisDas Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Heilbronn läuft. Die Unterlagen liegen seit dem 23. Juni bis zum 22. Juli 2026 zur Einsicht aus. Bürgerinnen und Bürger können bis zum 24. August 2026 Einwendungen einreichen, die am 24. November 2026 in einem öffentlichen Termin erörtert werden - wenn das Landratsamt diesen Termin ansetzt. Parallel verhandelt die Stadt Gundelsheim mit bws über einen weiteren Pachtvertrag. Beide Prozesse laufen unabhängig voneinander.
Wir respektieren beide Entscheidungswege und setzen uns über keinen hinweg. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt ist der gesetzlich vorgesehene Weg, um fachlich prüfen zu lassen, ob eine Erweiterung möglich ist. Über die Verpachtung der städtischen Flächen entscheidet allein die Stadt. Diese Entscheidung ist offen, und wir greifen ihr nicht vor.
Die Sitzungsprotokolle von 2002 enthalten keinen Beschluss zu einem Abbauende oder einer endgültigen Grenze. Endreliefgestaltung ist ein fachplanerischer Begriff und bezieht sich immer nur auf das jeweils beantragte Gebiet.
Über den Pachtvertrag entscheidet die Stadt, diese Entscheidung ist offen. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt ist ein davon getrennter, gesetzlich geregelter Prozess. Wir sind dem Verfahrensweg gefolgt, den der Ausschuss 2018 selbst vorgegeben hat. Jetzt steht die Entscheidung des Landratsamts an.
Das Verfahren lief bereits seit 2018, als es den Beschluss 2023 gab. Er erfolgte, ohne dass die damals noch unvollständigen Gutachten gewürdigt werden konnten.
Ob und wie lange ein Gemeinderatsbeschluss bindet, ist eine kommunalrechtliche Frage. Darüber entscheidet allein die Stadt Gundelsheim, und sie hat dazu ausführlich Stellung genommen.
Auch diese Frage zum Verfahren im Gemeinderat liegt bei der Stadt. Wir geben ihre Antwort unverändert wieder.
Natürlich würden wir eine Ablehnung bedauern, dazu stehen wir offen. Zugleich respektieren wir jede Entscheidung der Stadt. Wir sind seit Jahrzehnten Teil von Gundelsheim und möchten es auch bleiben. Uns liegt daran, auch weiterhin partnerschaftlich mit der Stadt zusammenzuarbeiten, unabhängig vom Ausgang.
Ohne die städtischen Flächen gibt es keine Zufahrt zum Erweiterungsgebiet. Ein Abbau gegen den Willen der Stadt ist damit weder geplant noch möglich. Deshalb entscheidet die Stadt und wir respektieren diese Entscheidung.
Über Erteilung, Auflagen und einen möglichen Widerruf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entscheidet das Landratsamt Heilbronn als zuständige Behörde.
Diese Frage berührt vertragliche Beziehungen zwischen bws und der Stadt Gundelsheim. Wir haben sie an die Stadt weitergegeben, die dazu Stellung genommen hat.
Es wurden Fachgutachten erstellt zu Raumordnung, Staub und Lärm, Hydrogeologie, Artenschutz, Gewässerökologie, Boden etc. Sie stammen von spezialisierten, unabhängigen Fachbüros. Alle Gutachten sind Teil der Antragsunterlagen, die vom Landratsamt geprüft und öffentlich ausgelegt wurden. Diese behördliche und öffentliche Prüfung stellt ihre fachliche Belastbarkeit sicher.
Der Invest für das Genehmigungsverfahren beläuft sich auf einen siebenstelligen Betrag.
Diese Zahlen führen die verschiedenen Behörden.
Wasser
← Zurück zum InhaltsverzeichnisDas war eine unserer wichtigsten Fragen. Deshalb haben wir einen aufwendigen Färbeversuch in Auftrag gegeben: Wir haben Farbstoff in den Boden der geplanten Erweiterungsfläche eingebracht und geprüft, ob er in den Waldwiesenquellen ankommt und nachweisbar ist. ➡️
Das Ergebnis: Das Wasser aus der geplanten Erweiterungsfläche kam nie bei den Waldwiesenquellen im Süden an. Es gibt keinen hydrogeologischen Zusammenhang. Der Gutachter Dr. Bernd Gaukler hat dieses Ergebnis im Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Die Waldwiesenquellen liefern eine sehr gute Wasserqualität. Sie tragen einen Teil zur Gundelsheimer Trinkwasserversorgung bei. Wir haben uns für den zukünftigen Abbau verpflichtet: Wir unterstützen das Monitoring der Quellen. Wenn es trotz aller Gutachten zu einer Beeinträchtigung kommen sollte, tragen wir die Kosten für alle notwendigen Maßnahmen.
Laut hydrogeologischem Gutachten liefern die Waldwiesenquellen zusammen etwa 11 bis 15 Prozent des Rohwassers. Die einzige Quelle, die derzeit in Betrieb ist und zugleich von der geplanten Erweiterungsfläche theoretisch berührt werden könnte, trägt 3,3 Prozent bei. Das Rohwasser wird vor der Einspeisung ins Netz aufbereitet.
Diese Frage betrifft eine fachliche Detailbewertung im laufenden Genehmigungsverfahren, zu der noch eine Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde aussteht. Sobald diese vorliegt, ergänzen wir hier die ausführliche fachliche Antwort.
Durch Bohrungen und den Markierungsversuch ist nachgewiesen, dass das Sickerwasser aus dem Erweiterungsbereich nicht der Waldwiesenquelle zufließt. Ein Versiegen der Quellen durch die Erweiterung ist damit ausgeschlossen.
Das Wasser kommt aus oberflächennahen Keuperschichten. Das Austreten dieses Wassers ist seit Bestehen des Steinbruchs bekannt und wird mit wasserrechtlicher Genehmigung genutzt. Die Waldwiesenquellen werden von tiefer liegendem Muschelkalkwasser gespeist, das aufgrund der geologischen Tektonik einen anderen Fließweg nimmt.
Die Gesamtschüttung wird am Wasserwerk erfasst. Eine getrennte Erfassung WW II und III erfolgt nicht. Im Rahmen des Untersuchungsprogramms wurden von geon die Anteile der beiden Quellen einzeln gemessen: Das Verhältnis liegt bei einem Drittel (WWQ II) zu zwei Dritteln (WWQ III) und deckt sich mit den Daten aus der vorliegenden Literatur.
Das abschnittsweise Trockenfallen von Wasserläufen ist eine natürliche Eigenheit dieser Karstlandschaft. Wasser versickert an Klüften und Spalten, die Täler fallen dadurch stellenweise trocken. Für z.B. Brunnenbach- und Anbachtal ist dieses Phänomen bereits 1904 in einer geologischen Dissertation beschrieben worden.
Eine Notwasserversorgung ist ein eigenes Netz von Wasserfassungen für Not- und Katastrophenfälle, unabhängig von der regulären Versorgung. Für Gundelsheim zählen dazu die Waldwiesenquellen und die Fassungen Bachenau I und II – die Fassung Rot wegen Qualitätsproblemen nicht.
Die Fassungen Tiefenbach wurden von der Stadt nicht als Teil der Notwasserversorgung benannt und daher nicht untersucht. bws hat geon inzwischen mit einer Bestandsaufnahme beauftragt. Ein Anschluss an das System Wasserwerk Kernstadt ist aus Höhengründen nicht über eine Freispiegelleitung möglich.
Die Quellen Bachenau I und II sind nach Prüfung durch das Fachbüro geon für die Notwasserversorgung geeignet. Für eine Einbindung wären allerdings umfangreiche Planungs- und Bauarbeiten nötig, und aus Naturschutzgründen ist nur eine teilweise Nutzung möglich.
Die Leistungsfähigkeit der beiden Tiefbrunnen Wert wurde bei ihrer Erstellung gemessen und liegt unter anderem auch der wasserrechtlichen Genehmigung zugrunde. Die zulässigen Entnahmemengen liegen deutlich über dem Bedarf der Stadt und werden bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Wir nehmen diese Sorge ernst, Wasservorkommen sind wichtig und werden immer wichtiger. Deshalb haben wir das Thema sehr gründlich untersucht mit Bohrungen, Markierungsversuchen, umfangreichen Kartierungen und Laboranalytik. Das Ergebnis: Der Steinbruch hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Schüttung der Waldwiesenquellen und die frühere Quelle WW I lässt sich bei Bedarf wieder aktivieren.
Auftraggeber war bws, erstellt wurde sie durch das Büro geon, Dr. Bernd Gaukler und Frau Teja Keršmanc Kraft. Die Planung und Ausführung wurde eng mit der Unteren Wasserbehörde, Landratsamt Heilbronn, abgestimmt.
Die Festsetzung und Aufhebung von Wasserschutzgebieten erfolgt durch die Obere Wasserbehörde (im vorliegenden Fall das Regierungspräsidium Stuttgart) unter fachlicher Zuarbeit des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB).
Gemäß Wassergesetz wird zwischen Trinkwasser- und Heil- und Mineralwasserschutzgebieten unterschieden. Diese Schutzgebiete werden hinsichtlich der Schutzbedürfnisse in verschiedene Zonen eingeteilt. Bei den Heil- und Mineralwasserschutzgebieten sind das die Kernzone, Innenzone und Außenzone, bei den Wasserschutzgebieten Zone I, II und III, ggf. III a und III b.
Sollten nachweislich aufgrund der Steinbrucherweiterung Mehrkosten anfallen, so übernimmt diese die bws.
Wald, Naturschutz & Klima
← Zurück zum InhaltsverzeichnisEin Steinbruch ist ein erheblicher Eingriff in die Natur, das nehmen wir grundsätzlich ernst. Wir haben eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben, die gesetzlich nicht vorgeschrieben gewesen wäre. Wir pflanzen mehr als 150.000 Bäume auf der bereits rekultivierten Fläche. Wir setzen dabei auf Arten, die dem Klimawandel besser standhalten als der derzeitige Bestandswald.
Der Eingriff erfolgt abschnittsweise über 20 Jahre Abbauzeit. Die Rekultivierung beginnt, bevor der Abbau endet. Die Forstwirtschaftsverwaltung ist in die Planung eingebunden.
Die Zahl richtet sich nach den Habitatbäumen, die vor dem Eingriff erfasst werden. Der Ausgleich erfolgt mindestens im Umfang der beanspruchten Strukturen. Für Fledermäuse ist die vierfache Anzahl an Kästen vorgesehen. Die genauen Zahlen für Vögel und Haselmäuse werden vor dem Eingriff mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.
Auf der ursprünglich vorgesehenen Fläche steht ein alter Baumbestand mit rund 180 Jahre alten Eichen. Das damals zuständige Forstamt bewertete ihn als besonders wertvoll und fragte an, stattdessen auf eine Fläche mit jüngerem Bestand auszuweichen. Diesem Wunsch ist bws nachgekommen. Der Flächentausch wurde von der Raumordnungsbehörde positiv beurteilt.
Eine doppelte Anrechnung findet nicht statt. Die Aufforstung im Gewann Gabäcker taucht in der Bilanz auf, weil sich die Wiederaufforstung verzögert hat und sie nun unter strengeren Bedingungen weitergeführt wird.
In Gundelsheim wurden mehrere Flächen aufgeforstet. bws würde die Ausgleichsleistungen gerne bevorzugt in Gundelsheim erbringen. Weil geeignete Flächen knapp sind, müssen einige Aufforstungen aber außerhalb des Gemeindegebiets erfolgen, vorgeschrieben sind sie im selben oder im nächstgelegenen Naturraum. Hier sucht bws weiter nach geeigneten Flächen.
bws würde die Ausgleichsleistungen gerne bevorzugt in Gundelsheim erbringen, sofern hier geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Aber eine rechtliche Pflicht, den Ausgleich auf Gundelsheimer Gemarkung zu erbringen, gibt es nicht. Die zulässigen Suchräume richten sich nach den Naturräumen.
Gemeint ist die Geländeoberfläche nach Abschluss der Rekultivierung. Jeder Rekultivierungsplan stellt einen solchen Endzustand für die bestehende Grube samt beantragter Erweiterung dar. Weitergehende Erweiterungsabsichten dürfen darin nicht vorweggenommen werden. Ein späterer, angepasster Rekultivierungsplan bleibt möglich.
Nein, es gibt keinen relevanten Einfluss auf das Klima in Gundelsheim oder den umliegenden Orten. Es ist keine für das Siedlungsklima wichtige Frisch- oder Kaltluftabflussbahn betroffen. Die beanspruchte Waldfläche ist im Verhältnis zum umgebenden Wald gering, und rekultivierte Flächen werden fortlaufend wieder bewaldet.
Standort & Rohstoffvorkommen
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Andere Standorte könnten die Region theoretisch mitversorgen, aber nur über deutlich längere Wege. Das widerspricht dem Grundgedanken einer regionalen Rohstoffversorgung mit kurzen Transportwegen. Die Nähe des Steinbruchs zum Abnehmergebiet ist genau der Vorteil, der bei einer Verlagerung verloren ginge.
Selbst wenn dieser Standort aktiviert werden könnte, zieht sich ein Genehmigungsverfahren bekanntlich über viele Jahre, zudem mit unsicherem Ergebnis.
bws hat die Flächen beantragt, die der Regionalplan 2020 als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung ausweist. Eine Antragstellung Richtung Norden (und Süden) wurde wegen Einwänden der Forstverwaltung verworfen.
Ausschlaggebend ist die geologische Situation. Neben offenen Steinbruchwänden, Rohstoffbohrungen und geomorphologischen Kartierungen liefern vor allem geologische Karten einen Überblick über die großräumige Situation.
Rohstoff & regionale Wirtschaft
← Zurück zum InhaltsverzeichnisSchotter ist ein Rohstoff, den man für Straßen, Radwege, Gebäude, Tiefbau benötigt. Unsere Geschäftspartner sind in erster Linie Bau- und Baustoffunter- nehmen, die damit Gemeinden, Privatleute und Unternehmen in der Region versorgen. Der Steinbruch Gundelsheim beliefert ein Gebiet von Neckarsulm bis Mosbach. Wenn hier kein Schotter mehr abgebaut wird, muss er von weiter her angeliefert werden – mit mehr Transporten, mehr Emissionen und höheren Kosten.
Es gibt andere Steinbrüche, doch die sind nicht in direkter Nachbarschaft.
bws gehört zu den größten Gewerbesteuerzahlern der Stadt. Hinzu kommen Pachtzahlungen für das städtische Gelände. Diese Einnahmen sind für einen Haushalt in der Größe Gundelsheims nicht nebensächlich. Außerdem übernehmen wir nach klar definierten Kriterien Erdaushub der Stadt.
Wir sind seit Jahrzehnten Teil dieser Stadt. Das soll so bleiben. Wir wollen das durch eine verlässliche, langfristige Vereinbarung sichern. Die Gespräche darüber laufen.
Ob und welche weiteren Schritte nach einer möglichen Erweiterung folgen, liegt nicht in der alleinigen Entscheidung von bws. Jeder weitere Schritt erfordert ein neues Genehmigungsverfahren beim Landratsamt und eine neue Entscheidung der Stadt Gundelsheim über den Pachtvertrag. Das ist der gesetzlich vorgesehene Weg, und daran ändert sich nichts.
Nicht vollständig. Die Substitutionsquote des gesamten Bedarfs an Gesteinskörnungen wie Sand, Kies und Kalkstein durch aufbereitete mineralische Bauabfälle liegt in Deutschland bei etwa 13 %. Hierbei erreicht die Verwertungsquote mineralischer Bauabfälle etwa 90 %. Eine deutlich höhere Substitutionsquote als die rund 13 % ist also nicht möglich.
Die Laufzeit des Pachtvertrages endet am 31.12.2030. Bis dahin bleiben die vertraglichen Grundlagen unverändert. Sollte danach kein Abbau mehr erfolgen, erhält die Stadt weiterhin den Einbauzins. Mögliche Auswirkungen auf andere Positionen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös quantifizieren.
Antwort folgt.
Nein, lediglich die der Komplementär-GmbH.
Der Steinbruch ist ein Rohstoffbetrieb, sein Zweck ist die Gewinnung von Gestein für die Region. Damit verdient er sein Geld. Die Verfüllung mit unbelastetem Erdaushub ist eine Genehmigungsauflage der fachgerechten Rekultivierung, nicht der eigentliche Geschäfts- und Verdienstzweck.
Betrieb & Arbeitsplätze
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Ja. Wir würden auch ohne Rohstoffabbau vor Ort versuchen, den Standort wirtschaftlich zu betreiben.
Der Pachtvertrag endet am 31.12.2030. Ob eine vollständige Verfüllung bis dahin möglich ist, lässt sich derzeit nicht seriös abschätzen.
Der Pachtvertrag läuft bis zum 31.12.2030, bis dahin würde die Verfüllung weitergehen. Die Aufbereitung selbst würde in ggf. deutlich geringerem Umfang mit von außen zugeführten Primär- und Sekundärrohstoffen weiterlaufen.
Am Standort Gundelsheim beschäftigt bws rund 20 Personen.
Je nach Anlieferungsintensität 3, gegebenenfalls 4 Mitarbeiter vor Ort, zuzüglich der Kolleginnen/Kollegen, die zuvor prüfen, ob das vorgesehene Fremdmaterial genehmigungsrechtlich für die Verfüllung geeignet ist.
Das hängt davon ab, wie wirtschaftlich sich die Aufbereitung der von außen zugeführten Materialien betreiben lässt.
Das hängt davon ab, wie wirtschaftlich sich die Aufbereitung der von außen zugeführten Materialien betreiben lässt.
Verkehr & Zufahrt
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Die Zufahrt führt über die Burghalde, eine öffentliche Straße. Zuständig für Planung und Regelung ist die Stadt beziehungsweise die Straßenverkehrsbehörde. bws nutzt die Straße für den Betrieb. Die Einzelheiten zur Zuständigkeit hat die Stadt dargelegt.
Für Geschwindigkeitskontrollen auf öffentlichen Straßen ist die zuständige Behörde verantwortlich, nicht bws. Unsere eigenen Fahrerinnen und Fahrer sowie auch jene der Fremdspeditionen sind ausdrücklich angehalten, die Tempovorgaben einzuhalten und Rücksicht auf Anwohner zu nehmen.
Das Angebot zur Instandsetzung kam von unserer Seite. Wir wollten Verantwortung für eine Straße übernehmen, die wir nutzen. Über die Annahme entscheidet die Stadt, und sie hat die rechtlichen Gründe für ihre Entscheidung dargelegt.
Über Ausbau und Verbesserung der Straße entscheidet die Stadt. bws hat angeboten, sich an der Instandsetzung zu beteiligen. Dieses Angebot steht weiterhin. Wie die Stadt die Sanierung einordnet, lesen Sie in ihrer Stellungnahme.
Ja. Wir haben der Stadt angeboten, uns an den Kosten einer Instandsetzung zu beteiligen. Über die Annahme entscheidet die Stadt. Warum das Angebot in dieser Form bisher nicht umgesetzt werden konnte, hat die Stadt dargelegt.
Der Zustand und die Reparatur dieser Straße liegen in der Verantwortung der Stadt. Wir geben ihre Antwort wieder.
Bau, Unterhalt und Finanzierung der Straße liegen bei der Stadt. Fragen dazu beantwortet die Stadtverwaltung.
Wenn in Gundelsheim kein Gestein mehr gewonnen wird, muss der Bedarf der Region aus weiter entfernten Steinbrüchen gedeckt werden. Das bedeutet längere Transportwege, mehr Lkw-Fahrten und höhere Emissionen. Die konkrete Größenordnung hängt von den Liefermengen ab, dazu ergänzen wir belastbare Zahlen.
Wenn in Gundelsheim kein Gestein mehr gewonnen wird, muss der Bedarf der Region aus weiter entfernten Steinbrüchen gedeckt werden. Das bedeutet längere Transportwege, mehr Lkw-Fahrten und höhere Emissionen. Die konkrete Größenordnung hängt von den Liefermengen ab, dazu ergänzen wir belastbare Zahlen.
Kommunikation & Sonstiges
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Es ist sehr schade und keinesfalls gewollt, dass unsere Begrüßung von Frau Schwedler als negativ empfunden wurde. Wir haben Frau Schwedler ausdrücklich zu unserem Info-Abend willkommen geheißen und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass wir uns gewünscht hätten, dass die GMP Geotechnik vor ihrem Auftritt eine Woche zuvor bei SPD und IG Wald und Wasser auf uns zugekommen wäre. Zwischenzeitlich haben wir ein Treffen vereinbart.
Der Film wurde nicht zurückgezogen. Er war und ist jederzeit abrufbar unter youtube.com/watch?v=Hd_biwz9J_Y.
Argumente und Plan.
Ein Steinbruch verändert eine Landschaft. Das ist ein erheblicher Eingriff, wir nehmen ihn nicht auf die leichte Schulter. Aber wir stehen dafür gerade, mit Verantwortungsbewusstsein, mit Zahlen, Fakten und mit unserem Namen.
Baptist Schneider
Geschäftsführer bws Steinbruchbetriebe
Die Präsentationen zum Nachlesen
Präsentation arguplan
arguplan GmbH, Karlsruhe, 30.06.2026
Präsentation bws
bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 30.06.2026
Präsentation geon
geon Planungsgesellschaft für Wasser und Boden GmbH, Stuttgart, 30.06.2026
Infofilm
Daten & Fakten zum Erweiterungsantrag
bmk Gruppe/bws Steinbruchbetriebe, Gundelsheim, 15.09.2023
Die Links öffnen sich in einem neuen Tab.
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